Rechtsprechung
   BVerwG, 25.07.1968 - II B 21.66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,1366
BVerwG, 25.07.1968 - II B 21.66 (https://dejure.org/1968,1366)
BVerwG, Entscheidung vom 25.07.1968 - II B 21.66 (https://dejure.org/1968,1366)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Juli 1968 - II B 21.66 (https://dejure.org/1968,1366)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1968,1366) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Feststellung der Minderung der Erwerbsfähigkeit - Bestimmung der Objektivität eines Privatgutachtens

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 23.05.1962 - VI C 39.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.07.1968 - II B 21.66
    Der von der Beschwerde mit Hinweis auf den Bescheid des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Juni 1957 - VI A 187/53 - (OVGE 12, 268; DVBl. 1958 S. 64; RiA 1958 S. 11; ZBR 1958 S. 46) erwähnten gegenteiligen Auffassung dieses Gerichts ist das Bundesverwaltungsgericht bereits in seinem Urteil vom 23. Mai 1962 - BVerwG VI C 39.60 - (BVerwGE 14, 181 [185 bis 187]) mit eingehender Begründung entgegengetreten, so daß auch eine die Zulassung nach § 127 Nr. 1 BRRG oder nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO rechtfertigende Abweichung des angefochtenen Urteils von der Entscheidung eines "anderen" Oberverwaltungsgerichts oder des Bundesverwaltungsgerichts nicht vorliegt.
  • BVerwG, 14.10.1965 - II C 3.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.07.1968 - II B 21.66
    Der Umstand allein, daß ein früheres Gutachten im Auftrage der Behörde erstattet worden ist, begründete jedoch - wie in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ebenfalls bereits ausgesprochen ist - die Vermutung fehlender Objektivität dieses Gutachtens allenfalls dann, wenn der Sachverständige bei der Erstattung des Gutachtens an Weisungen der Behörde gebunden gewesen wäre (BVerwG, Urteil vom 14. Oktober 1965 - BVerwG II C 3.63 - mit Hinweis auf BVerwGE 18, 216 [218]).
  • BVerwG, 15.04.1964 - V C 45.63

    Verfahrensmangel - Ladung des Sachverständigen - Ärztliches Gutachten -

    Auszug aus BVerwG, 25.07.1968 - II B 21.66
    Der Umstand allein, daß ein früheres Gutachten im Auftrage der Behörde erstattet worden ist, begründete jedoch - wie in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ebenfalls bereits ausgesprochen ist - die Vermutung fehlender Objektivität dieses Gutachtens allenfalls dann, wenn der Sachverständige bei der Erstattung des Gutachtens an Weisungen der Behörde gebunden gewesen wäre (BVerwG, Urteil vom 14. Oktober 1965 - BVerwG II C 3.63 - mit Hinweis auf BVerwGE 18, 216 [218]).
  • BVerwG, 27.01.1956 - II C 40.54

    Feststellung, dass tatsächlich eine enge Verbindung zum Nationalsozialismus

    Auszug aus BVerwG, 25.07.1968 - II B 21.66
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache nur, wenn sie eine grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht geklärte Rechtsfrage aufwirft, deren Klärung im Revisionsverfahren zu erwarten wäre (vgl. BVerwG, Beschluß vom 21. Mai 1960 - BVerwG V B 5.60 - [Buchholz BVerwG 310, § 132 VwGO Nr. 1] und Beschluß vom 4. August 1961 - BVerwG VIII B 9.61 - [Buchholz a.a.O. Nr. 16]) Die von der Beschwerde als rechtsgrundsätzlich bezeichnete Frage, ob Unsicherheiten bei der Feststellung der Minderung der Erwerbsfähigkeit in den Anwendungsfällen des § 139 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes - BBG - in jeden Falle zum Nachteil des geschädigten Beamten gehen, ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits dahin geklärt, daß für die Verteilung der materiellen Beweislast (vgl. zu diesem Begriff BVerwGE 3, 110 [115]) zur Frage des ursächlichen Zusammenhangs zwischen Unfall und Leiden des Beamten auch bei dem Begehren von Unfallausgleich nach § 139 Abs. 1 BBG die zu § 135 BBG entwickelten Grundsätze gelten und daß danach die materielle Beweislast für den Ursachenzusammenhang zwischen einer gesundheitlichen Schädigung und dem Dienstunfall - abgesehen von dem hier nicht gegebenen Ausnahmefall des § 135 Abs. 3 BBG - stets den verletzten Beamten trifft (BVerwG, Urteil vom 11. Juni 1964 - BVerwG II C 188.61 - [Buchholz BVerwG 232, § 139 BBG Nr. 3] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 21.05.1960 - V B 5.60

    Kriegsgefangenenentschädigung aufgrund der Gefangennahme einer auf Veranlassung

    Auszug aus BVerwG, 25.07.1968 - II B 21.66
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache nur, wenn sie eine grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht geklärte Rechtsfrage aufwirft, deren Klärung im Revisionsverfahren zu erwarten wäre (vgl. BVerwG, Beschluß vom 21. Mai 1960 - BVerwG V B 5.60 - [Buchholz BVerwG 310, § 132 VwGO Nr. 1] und Beschluß vom 4. August 1961 - BVerwG VIII B 9.61 - [Buchholz a.a.O. Nr. 16]) Die von der Beschwerde als rechtsgrundsätzlich bezeichnete Frage, ob Unsicherheiten bei der Feststellung der Minderung der Erwerbsfähigkeit in den Anwendungsfällen des § 139 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes - BBG - in jeden Falle zum Nachteil des geschädigten Beamten gehen, ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits dahin geklärt, daß für die Verteilung der materiellen Beweislast (vgl. zu diesem Begriff BVerwGE 3, 110 [115]) zur Frage des ursächlichen Zusammenhangs zwischen Unfall und Leiden des Beamten auch bei dem Begehren von Unfallausgleich nach § 139 Abs. 1 BBG die zu § 135 BBG entwickelten Grundsätze gelten und daß danach die materielle Beweislast für den Ursachenzusammenhang zwischen einer gesundheitlichen Schädigung und dem Dienstunfall - abgesehen von dem hier nicht gegebenen Ausnahmefall des § 135 Abs. 3 BBG - stets den verletzten Beamten trifft (BVerwG, Urteil vom 11. Juni 1964 - BVerwG II C 188.61 - [Buchholz BVerwG 232, § 139 BBG Nr. 3] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 04.08.1961 - VIII B 9.61

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision in Sachen

    Auszug aus BVerwG, 25.07.1968 - II B 21.66
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache nur, wenn sie eine grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht geklärte Rechtsfrage aufwirft, deren Klärung im Revisionsverfahren zu erwarten wäre (vgl. BVerwG, Beschluß vom 21. Mai 1960 - BVerwG V B 5.60 - [Buchholz BVerwG 310, § 132 VwGO Nr. 1] und Beschluß vom 4. August 1961 - BVerwG VIII B 9.61 - [Buchholz a.a.O. Nr. 16]) Die von der Beschwerde als rechtsgrundsätzlich bezeichnete Frage, ob Unsicherheiten bei der Feststellung der Minderung der Erwerbsfähigkeit in den Anwendungsfällen des § 139 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes - BBG - in jeden Falle zum Nachteil des geschädigten Beamten gehen, ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits dahin geklärt, daß für die Verteilung der materiellen Beweislast (vgl. zu diesem Begriff BVerwGE 3, 110 [115]) zur Frage des ursächlichen Zusammenhangs zwischen Unfall und Leiden des Beamten auch bei dem Begehren von Unfallausgleich nach § 139 Abs. 1 BBG die zu § 135 BBG entwickelten Grundsätze gelten und daß danach die materielle Beweislast für den Ursachenzusammenhang zwischen einer gesundheitlichen Schädigung und dem Dienstunfall - abgesehen von dem hier nicht gegebenen Ausnahmefall des § 135 Abs. 3 BBG - stets den verletzten Beamten trifft (BVerwG, Urteil vom 11. Juni 1964 - BVerwG II C 188.61 - [Buchholz BVerwG 232, § 139 BBG Nr. 3] mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 08.11.1955 - I ZR 12/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.07.1968 - II B 21.66
    Denn die Einholung eines weiteren (Ober-)Gutachtens ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht erforderlich, seine Nichteinholung mithin kein Aufklärungsmangel (§ 86 Abs. 1 VwGO), wenn sich das Gericht auf Grund des bisherigen Beweisergebnisses ein sicheres Urteil gebildet hat und unter diesen Umständen nichts dafür ersichtlich ist, daß sich dem Tatsachengericht die Beiziehung eines weiteren Gutachtens hätte aufdrängen müssen (so z.B. BVerwG, Beschluß vom 18. August 1967 - BVerwG II B 45.67 - mit Hinweis auf BGH, Urteil vom 8. November 1955 - I ZR 12/54 - [LM § 286 (E) ZPO Nr. 7] und BVerwG, Urteil vom 8. Juni 1964 - BVerwG VI C 101.61 - [Buchholz BVerwG 310, § 112 VwGO Nr. 1]).
  • BVerwG, 11.06.1964 - II C 188.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.07.1968 - II B 21.66
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache nur, wenn sie eine grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht geklärte Rechtsfrage aufwirft, deren Klärung im Revisionsverfahren zu erwarten wäre (vgl. BVerwG, Beschluß vom 21. Mai 1960 - BVerwG V B 5.60 - [Buchholz BVerwG 310, § 132 VwGO Nr. 1] und Beschluß vom 4. August 1961 - BVerwG VIII B 9.61 - [Buchholz a.a.O. Nr. 16]) Die von der Beschwerde als rechtsgrundsätzlich bezeichnete Frage, ob Unsicherheiten bei der Feststellung der Minderung der Erwerbsfähigkeit in den Anwendungsfällen des § 139 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes - BBG - in jeden Falle zum Nachteil des geschädigten Beamten gehen, ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits dahin geklärt, daß für die Verteilung der materiellen Beweislast (vgl. zu diesem Begriff BVerwGE 3, 110 [115]) zur Frage des ursächlichen Zusammenhangs zwischen Unfall und Leiden des Beamten auch bei dem Begehren von Unfallausgleich nach § 139 Abs. 1 BBG die zu § 135 BBG entwickelten Grundsätze gelten und daß danach die materielle Beweislast für den Ursachenzusammenhang zwischen einer gesundheitlichen Schädigung und dem Dienstunfall - abgesehen von dem hier nicht gegebenen Ausnahmefall des § 135 Abs. 3 BBG - stets den verletzten Beamten trifft (BVerwG, Urteil vom 11. Juni 1964 - BVerwG II C 188.61 - [Buchholz BVerwG 232, § 139 BBG Nr. 3] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 18.08.1967 - II B 45.67

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 25.07.1968 - II B 21.66
    Denn die Einholung eines weiteren (Ober-)Gutachtens ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht erforderlich, seine Nichteinholung mithin kein Aufklärungsmangel (§ 86 Abs. 1 VwGO), wenn sich das Gericht auf Grund des bisherigen Beweisergebnisses ein sicheres Urteil gebildet hat und unter diesen Umständen nichts dafür ersichtlich ist, daß sich dem Tatsachengericht die Beiziehung eines weiteren Gutachtens hätte aufdrängen müssen (so z.B. BVerwG, Beschluß vom 18. August 1967 - BVerwG II B 45.67 - mit Hinweis auf BGH, Urteil vom 8. November 1955 - I ZR 12/54 - [LM § 286 (E) ZPO Nr. 7] und BVerwG, Urteil vom 8. Juni 1964 - BVerwG VI C 101.61 - [Buchholz BVerwG 310, § 112 VwGO Nr. 1]).
  • BVerwG, 08.06.1964 - VI C 101.61
    Auszug aus BVerwG, 25.07.1968 - II B 21.66
    Denn die Einholung eines weiteren (Ober-)Gutachtens ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht erforderlich, seine Nichteinholung mithin kein Aufklärungsmangel (§ 86 Abs. 1 VwGO), wenn sich das Gericht auf Grund des bisherigen Beweisergebnisses ein sicheres Urteil gebildet hat und unter diesen Umständen nichts dafür ersichtlich ist, daß sich dem Tatsachengericht die Beiziehung eines weiteren Gutachtens hätte aufdrängen müssen (so z.B. BVerwG, Beschluß vom 18. August 1967 - BVerwG II B 45.67 - mit Hinweis auf BGH, Urteil vom 8. November 1955 - I ZR 12/54 - [LM § 286 (E) ZPO Nr. 7] und BVerwG, Urteil vom 8. Juni 1964 - BVerwG VI C 101.61 - [Buchholz BVerwG 310, § 112 VwGO Nr. 1]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.1957 - VI A 187/53
  • BVerwG, 02.04.1969 - VI C 76.65

    Wegfall des Anspruchs auf Unfallausgleich bei Absinken der MdE unter 25 v.H. -

    Die Verwertung solcher Gutachten, die hier zudem neben dem im verwaltungsgerichtlichen Verfahren eingeholten Gutachten gewürdigt wurden, stellt für sich allein keinen Verfahrensmangel dar (vgl. u.a. BVerwGE 18, 216; Urteile vom 28. August 1964 - BVerwG VI C 45.61 - [Buchholz BVerwG 232, § 42 BBG. Nr. 3 = DÖD 1965, 58], vom 28. September 1967 - BVerwG VIII C 106.65 - [Buchholz BVerwG 310, § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 59] und vom 17. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 48.68 - Beschluß vom 25. Juli 1968 - BVerwG II B 21.66.-).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht